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Stadttaube oder Brieftaube gefunden?

Stadttauben sind verwilderte Haustiere. Brieftauben sind in der Regel ebenfalls einem Halter zuzuordnen. Deshalb laufen sie nicht über die normale Wildvogel-Zuordnung, sondern sind zunächst als Fundtier- beziehungsweise Ordnungsthema zu behandeln.

Wichtige Klarstellung: Für verletzte Stadttauben und Brieftauben gibt es im Saarland bisher keine einheitliche, verbindliche Aufnahme- und Transportregelung. Der Tiernotruf Saarland e.V. kann deshalb keine verbindliche Stelle benennen und ist nicht in der Lage, Stadttauben oder Brieftauben zu transportieren.

Grundsatz für Laien

Diese Seite soll Finderinnen und Finder handlungsfähig machen, ohne eine rechtlich nicht vorhandene Einheitlichkeit vorzutäuschen.

1

Art grob einordnen

Stadttaube oder Brieftaube ist keine normale Wildvogel-Zuordnung. Brieftauben tragen häufig Ringe.

2

Gefahr sichern

Taube aus akuter Gefahr bringen, wenn gefahrlos möglich. Eigenschutz beachten.

3

Behörde informieren

Zuständig ist zunächst das Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde; außerhalb der Zeiten örtliche Polizei.

4

Keine Zusage erfinden

Keine verbindliche Aufnahme oder Transportzusage nennen, wenn sie nicht tatsächlich besteht.

Häufige Situationen

Die folgenden Karten können direkt als Orientierung für Finder genutzt werden.

FundtierOrdnungsamt

Stadttaube gefunden

Stadttauben sind rechtlich und praktisch nicht wie ein typischer Wildvogel zu behandeln. Sie gelten als verwilderte Haustiere beziehungsweise als Fundtierproblem. Zuständig ist deshalb zunächst das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

  1. Fundort notieren.
  2. Zuständiges Ordnungsamt der Kommune kontaktieren.
  3. Bei Verletzung Zustand beschreiben: Blutung, Flügel hängt, Katze, Straße, Festhängen.
  4. Außerhalb der Bürozeiten bei der örtlich zuständigen Polizei nachfragen, wie Fundtiere gemeldet werden sollen.
Verletztkeine einheitliche Regelung

Verletzte Stadttaube

Bei verletzten Stadttauben gibt es im Saarland bisher keine einheitliche Regelung zur Aufnahme dieser Tiere. Daher kann auf dieser Seite keine verbindliche Aufnahme- oder Transportstelle genannt werden.

  1. Wenn gefahrlos möglich: Taube sichern und aus akuter Gefahr bringen.
  2. In Karton mit Luftlöchern setzen, dunkel und ruhig halten.
  3. Nicht füttern, kein Wasser in den Schnabel geben.
  4. Ordnungsamt der zuständigen Kommune kontaktieren.
  5. Nach Büroschluss örtliche Polizei wegen Fundtiermeldung kontaktieren.
Ring prüfenHalter möglich

Brieftaube gefunden

Brieftauben tragen häufig einen Ring. Über Ringdaten kann unter Umständen ein Halter oder Verband ermittelt werden. Eine Brieftaube ist daher zunächst nicht einfach als Wildvogel einzuordnen.

  1. Nur wenn gefahrlos möglich Ringdaten ablesen oder fotografieren.
  2. Fundort, Datum und Zustand notieren.
  3. Bei Verletzung: sichern, Karton, Ruhe, keine Fütterung auf Verdacht.
  4. Ordnungsamt beziehungsweise Polizei als Fundtiermeldung kontaktieren.
  5. Zusätzlich kann eine Recherche über Brieftaubenverbände/Halterkennung erfolgen.
Wichtig: Ringdaten nicht erzwingen. Wenn die Taube gestresst oder verletzt ist, geht Sicherung vor.
Transporthinweis

Transport durch Tiernotruf Saarland?

Der Tiernotruf Saarland e.V. kann für Stadttauben und Brieftauben keinen Transport übernehmen. Hintergrund ist die fehlende einheitliche saarländische Regelung zur Aufnahme und Zuständigkeit bei diesen Tieren.

  1. Keine Transportzusage des Tiernotrufs nennen.
  2. Finder an Ordnungsamt beziehungsweise örtliche Polizei verweisen.
  3. Bei akuter Gefährdung: Eigenschutz und Gefahrenabwehr beachten.
  4. Bei technischen Lagen zusätzlich zuständige Stellen/Feuerwehr/Polizei über die Kommune klären lassen.
VölklingenFundtiermeldung

Stadtbereich Völklingen

Im Stadtbereich Völklingen sollte zunächst das hiesige Ordnungsamt zuständig sein.

  1. Ordnungsamt/Stadtverwaltung Völklingen: 06898 130
  2. Nach Büroschluss: Nach Aussage des Ordnungsamtes sind Fundtiere der Polizei Völklingen zu melden.
  3. Polizei Völklingen: 06898 2020
Formulierung für Finder: „Ich habe eine verletzte Stadttaube/Brieftaube als Fundtier im Stadtbereich Völklingen gefunden. Wie soll ich weiter vorgehen?“
Saarbrückenbitte Zuständigkeit bestätigen lassen

Stadtbereich Saarbrücken

Im Stadtbereich Saarbrücken ist ebenfalls zunächst die zuständige Stadtverwaltung/Ordnungsbehörde zu kontaktieren. Für die Veröffentlichung sollte die konkrete Durchwahl des Ordnungsamtes vorab mit der Stadt Saarbrücken abgeglichen werden.

  1. Stadtverwaltung Saarbrücken / Ordnungsamt über Zentrale: 0681 905-0
  2. Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt: 0681 9321-233
  3. Bei akuter Gefahr für Menschen oder Verkehr: 110.
Nach Büroschluss

Nach Büroschluss

Wenn das Ordnungsamt nicht erreichbar ist, sollte der Finder bei der örtlich zuständigen Polizei nachfragen, wie die Fundtiermeldung zu erfolgen hat. Das gilt besonders bei verletzten Tieren, Verkehrsgefahr oder wenn die Taube nicht am Fundort bleiben kann.

  1. Fundort und Uhrzeit nennen.
  2. Zustand der Taube beschreiben.
  3. Fragen, ob und wohin das Fundtier gemeldet oder verbracht werden soll.
  4. Keine eigenmächtige Aussetzung an anderer Stelle.
Öffentliche Hilfsstellen

Taubenschutz / private Stellen

Öffentlich auffindbar ist insbesondere der Verein Stadttauben Saarbrücken e.V., der nach öffentlich zugänglicher Berichterstattung zusammen mit der Stadt Saarbrücken Taubenschläge betreibt und Eier austauscht. Zusätzlich können örtliche Tierschutzvereine oder private Taubenhilfen im Einzelfall beraten; eine verbindliche saarlandweite Aufnahmezusage ergibt sich daraus aber nicht.

  • Stadttauben Saarbrücken e.V. – öffentlich als Verein im Zusammenhang mit Saarbrücker Taubenschlägen genannt.
  • Örtliche Tierschutzvereine/Tierheime – nur nach telefonischer Rücksprache, keine pauschale Zusage.
  • Brieftaubenverbände/Züchter – bei beringter Brieftaube über Ringdaten/Halterermittlung.
Wichtig: Private Stellen nur nennen, wenn deren aktuelle Erreichbarkeit und Annahmebereitschaft vorher geklärt ist.

Telefonübersicht

Die Liste ist bewusst vorsichtig formuliert, weil es keine einheitliche saarlandweite Regelung gibt.

Völklingen

  • Ordnungsamt / Stadtverwaltung: 06898 130
  • Polizei Völklingen nach Büroschluss: 06898 2020

Saarbrücken

  • Stadtverwaltung / Ordnungsamt über Zentrale: 0681 905-0
  • Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt: 0681 9321-233
  • Bei akuter Gefahr: 110