Stadttaube gefunden
Stadttauben sind rechtlich und praktisch nicht wie ein typischer Wildvogel zu behandeln. Sie gelten als verwilderte Haustiere beziehungsweise als Fundtierproblem. Zuständig ist deshalb zunächst das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
- Fundort notieren.
- Zuständiges Ordnungsamt der Kommune kontaktieren.
- Bei Verletzung Zustand beschreiben: Blutung, Flügel hängt, Katze, Straße, Festhängen.
- Außerhalb der Bürozeiten bei der örtlich zuständigen Polizei nachfragen, wie Fundtiere gemeldet werden sollen.