Gebietsfremde / invasive Arten
Als gebietsfremde (nicht heimische) Arten bezeichnet man Tierarten, die ursprünglich nicht Teil der natürlichen Fauna einer Region waren und durch menschlichen Einfluss – bewusst oder unbewusst – in neue Lebensräume gelangt sind. Invasive Arten sind dabei jene gebietsfremden Arten, die sich stark ausbreiten und erhebliche negative Auswirkungen auf heimische Tierarten, Lebensräume, Landwirtschaft oder Infrastruktur haben können.
Typische Vertreter
Zu den bekanntesten gebietsfremden bzw. invasiven Arten in Deutschland zählen:
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Nutria
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Waschbär
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Marderhund
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Nilgans
Diese Arten kommen inzwischen in vielen Regionen regelmäßig vor und sind fester Bestandteil zahlreicher Einsatzlagen.
Besonderheiten der Rechtslage
Der Umgang mit gebietsfremden und invasiven Arten unterliegt einer besonders komplexen rechtlichen Regelung. Maßgeblich sind unter anderem:
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das Bundesnaturschutzgesetz
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das Bundesjagdgesetz
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die EU-Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten
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landesrechtliche Vorschriften
Je nach Art gelten unterschiedliche Schutz-, Melde- oder Bekämpfungsregelungen. Einige invasive Arten unterliegen Management- oder Entnahmepflichten, andere dürfen nicht umgesetzt, weitergegeben oder gepflegt werden.
Häufige Einsatzlagen
Einsätze im Zusammenhang mit gebietsfremden Arten sind häufig konfliktbelastet. Typische Meldungen betreffen:
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verletzte oder verunfallte Tiere
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Tiere in Wohngebieten, Gärten oder Gebäuden
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Konflikte mit Haustieren oder Menschen
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Schäden an Dämmen, Ufern oder Infrastruktur
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Verkehrs- oder Bahnunfälle
Trotz ihres Status als invasive Art handelt es sich um Wirbeltiere, die unter dem Tierschutzgesetz stehen. Unnötiges Leiden ist daher stets zu vermeiden.
Umgang und Einschränkungen
Der Umgang mit gebietsfremden Arten ist oft stark eingeschränkt:
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Eigenständige Sicherung oder Transport ist in vielen Fällen nicht zulässig
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Pflege oder Auswilderung kann verboten sein
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Meldepflichten gegenüber Behörden sind häufig vorgeschrieben
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Maßnahmen erfolgen meist über Jagdausübungsberechtigte oder zuständige Behörden
Ein gut gemeinter, aber unkoordinierter Rettungsversuch kann rechtliche Konsequenzen haben und ist daher zu vermeiden.
Zuständigkeiten
In der Regel liegt die Zuständigkeit bei:
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Jagdausübungsberechtigten (bei jagdbaren Arten)
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Unteren Jagd- oder Naturschutzbehörden
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Polizei bei Gefährdungslagen
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spezialisierten Fachstellen im Rahmen behördlicher Anordnungen
Tierschutzorganisationen übernehmen hier häufig eine beratende oder koordinierende Rolle, nicht jedoch eigenständige Maßnahmen.
Bedeutung für den Tierschutz
Gebietsfremde und invasive Arten stellen den modernen Tierschutz vor besondere Herausforderungen. Ziel ist ein rechtlich korrekter Ausgleich zwischen:
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Schutz heimischer Arten und Ökosysteme
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Vermeidung von Tierleid
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Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Emotionale Entscheidungen dürfen dabei nicht über rechtliche und ökologische Fakten gestellt werden.
Fazit
Gebietsfremde und invasive Arten sind Wildtiere mit besonderer rechtlicher Stellung. Ihr Umgang erfordert Fachwissen, klare Zuständigkeiten und strikte Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. In vielen Fällen besteht eine Meldepflicht, während eigenständige Hilfe oder Weitergabe untersagt ist. Verantwortungsvoller Umgang bedeutet hier vor allem: richtig informieren, zuständige Stellen einbinden und rechtssicher handeln.
ÜBERSICHT
Gebietsfremde / invasive Säugetiere
🦝 Raubtiere
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Waschbär
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Marderhund
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Amerikanischer Nerz (Mink)
🐀 Nagetiere
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Nutria (Biberratte)
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Bisam
🐿️ Weitere Säugetiere (regional / selten)
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Sibirisches Streifenhörnchen (regional relevant)
Gebietsfremde / invasive Vögel
🪿 Gänse & Wasservögel
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Nilgans
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Kanadagans (gebietsfremd, regional jagdbar)
🐦 Papageien & Sittiche
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Halsbandsittich
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Alexandersittich
🟠 Gebietsfremde / invasive Reptilien
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Rotwangen-Schmuckschildkröte
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Gelbwangen-Schmuckschildkröte
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Buchstaben-Schmuckschildkröte
(häufig ausgesetzte Haustiere – EU-weit gelistet)
Gebietsfremde / invasive Amphibien & Fische
🐸 Amphibien
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Amerikanischer Ochsenfrosch
🐟 Fische
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Sonnenbarsch
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Schwarzmund-Grundel
Einsatztaugliche Übersicht – Freilebende Wildtiere (Landwild)
🟢🔴 Transport-Ampelliste
Gebietsfremde / invasive Arten
Diese Ampelliste regelt eindeutig, wann ein Transport zulässig ist und wann nicht.
⚠️ Besonderheit: Bei invasiven Arten gilt grundsätzlich eine restriktive Handhabung.
🔴 ROTER BEREICH
Kein eigenständiger Transport – Regelfall
🚫 Standardregel für invasive Arten
Die folgenden Tiere dürfen nicht eigenständig transportiert, aufgenommen oder weitergegeben werden.
🔴 Betroffene Arten (typisch)
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🦝 Waschbär
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🐕 Marderhund
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🐀 Nutria
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🐀 Bisam
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🪿 Nilgans
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🦜 Halsbandsittich
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🦦 Amerikanischer Nerz (Mink)
🔴 Begründung
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nicht heimische Arten
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besondere EU- und Bundesrechtliche Vorgaben
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häufige Melde- oder Managementpflicht
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Pflege oder Auswilderung oft verboten
🔴 Maßnahme
❌ Kein Transport
❌ Keine Aufnahme
❌ Keine private Unterbringung
✅ Einsatzstelle absichern
✅ Meldung an:
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Jagdausübungsberechtigte
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Untere Jagd- oder Naturschutzbehörde
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Polizei bei Gefährdungslage
🟢 GRÜNER BEREICH
Transport NUR auf explizite Anforderung
Ein Transport ist ausschließlich erlaubt, wenn eine ausdrückliche Anweisung vorliegt.
🟢 Voraussetzungen (alle müssen erfüllt sein)
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✅ Explizite Anforderung durch
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Jagdausübungsberechtigte
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Untere Jagd- oder Naturschutzbehörde
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Veterinäramt / Polizei
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✅ Ziel ist bekannt & genehmigt
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✅ Transport dient nicht der Pflege oder Auswilderung, sondern:
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behördlicher Maßnahme
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tierschutzrechtlich angeordneter Versorgung
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Sicherung bei akuter Gefahr
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🟢 Typische Ausnahmefälle
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verletztes Tier nach Verkehrsunfall
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akute Gefahr für Menschen
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behördlich angeordneter Abtransport
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tierärztliche Versorgung auf Weisung
🟢 Maßnahme
✅ Sichern nur nach Freigabe
✅ Direkttransport gemäß Anweisung
❌ Kein eigenständiges Entscheiden
❌ Keine Umverteilung
🧭 Einsatz-Merksatz
Invasiv = ROT.
Grün nur mit klarer Anordnung.