Kulturfolger (stadtnahe Wildtiere)

Kulturfolger (stadtnahe Wildtiere)

Als Kulturfolger bezeichnet man Wildtiere, die sich im Laufe der Zeit stark an vom Menschen geprägte Lebensräume angepasst haben. Anstatt ausschließlich in Wäldern oder offenen Landschaften zu leben, nutzen diese Tiere Städte, Dörfer, Industriegebiete, Parks und Gärten als Lebensraum. Sie profitieren dort von einem vielfältigen Nahrungsangebot, wärmeren Mikroklimata und zahlreichen Versteck- und Unterschlupfmöglichkeiten.

Typische Vertreter

Zu den bekanntesten Kulturfolgern zählen unter anderem:

  • Igel

  • Waschbär

  • Steinmarder

  • Stadttauben

Diese Arten sind heute fester Bestandteil urbaner Ökosysteme und kommen in unmittelbarer Nähe des Menschen häufig vor.

Anpassung an den Lebensraum Stadt

Kulturfolger zeigen eine hohe Anpassungsfähigkeit an menschliche Strukturen. Sie nutzen Gebäude, Dachböden, Garagen, Keller, Gärten oder Abwassersysteme als Rückzugsorte. Ihr Verhalten hat sich teilweise verändert: Viele Tiere sind weniger scheu, verlagern ihre Aktivitätszeiten in die Nacht oder passen ihre Nahrung gezielt an das städtische Angebot an.

Durch Müll, Fütterungen oder achtlos weggeworfene Lebensmittel finden Kulturfolger oft leicht verfügbare Nahrung. Gleichzeitig fehlen in Städten natürliche Feinde, was ihre Präsenz zusätzlich begünstigt.

Häufige Konflikt- und Rettungseinsätze

Die enge Nähe zum Menschen führt jedoch regelmäßig zu Konflikten und Notfällen, bei denen Hilfe erforderlich wird. Typische Einsatzsituationen sind:

  • Verletzte Tiere durch Straßenverkehr, Gartengeräte oder Bauarbeiten

  • In Kellern, Schächten oder Zäunen eingeklemmte Tiere

  • Jungtiere, die durch Baumaßnahmen oder Störungen vom Muttertier getrennt wurden

  • Tiere in Wohnhäusern, Dachstühlen oder Fahrzeugen

  • Erkrankte, entkräftete oder stark abgemagerte Tiere

Besonders der Igel ist häufig von Lebensraumverlust, Nahrungsmangel und Gefahren im Siedlungsraum betroffen. Waschbären und Steinmarder sorgen dagegen oft für Sachschäden, was zusätzliche Konflikte mit Anwohnern auslöst.

Rechtliche und fachliche Einordnung

Auch Kulturfolger sind Wildtiere und unterliegen dem Tierschutzgesetz sowie – je nach Art – dem Jagd- oder Naturschutzrecht. Nicht jeder Kontakt oder jede Beobachtung erfordert ein Eingreifen. Unüberlegte Hilfe kann insbesondere bei Jungtieren mehr Schaden als Nutzen anrichten.

Daher ist eine fachkundige Einschätzung entscheidend, um zu beurteilen:

  • ob ein Tier tatsächlich hilfsbedürftig ist

  • welche Maßnahmen rechtlich zulässig sind

  • welche Stelle zuständig ist (z. B. Jagdausübungsberechtigte, Naturschutzbehörde, Wildtierstation)

Bedeutung für den Tierschutz

Kulturfolger stehen sinnbildlich für die Herausforderungen des modernen Tierschutzes im urbanen Raum. Ihr Schutz erfordert nicht nur akute Hilfe im Notfall, sondern auch Aufklärung der Bevölkerung, um Konflikte zu vermeiden und Lebensräume tierfreundlicher zu gestalten.

Fazit

Kulturfolger sind Wildtiere, die gelernt haben, in unmittelbarer Nähe des Menschen zu überleben. Ihre Anpassungsfähigkeit bringt Vorteile, aber auch Risiken mit sich. Sachkundige Hilfe, klare Zuständigkeiten und ein respektvoller Umgang sind entscheidend, um Mensch und Tier gleichermaßen zu schützen.

ÜBERSICHT

🦔 Insektenfresser
  • Igel

  • Spitzmäuse (verschiedene Arten)

  • Maulwurf

🦊 Raubtiere & Kleinraubtiere
  • Fuchs

  • Waschbär (gebietsfremd / invasiv)

  • Steinmarder

  • Baummarder

  • Dachs (zunehmend auch stadtnah)

  • Iltis

  • Hermelin

  • Mauswiesel

🐭 Nagetiere
  • Eichhörnchen

  • Wanderratte

  • Hausratte

  • Feldmaus

  • Rötelmaus

  • Hausmaus

  • Siebenschläfer

  • Gartenschläfer

  • Haselmaus

  • Bisam

  • Nutria (gebietsfremd / invasiv)

🐰 Hasenartige (stadtnah)
  • Wildkaninchen

  • Feldhase (v. a. Stadtrand / Grünflächen)

🐦 Stadttauben & Rabenvögel
  • Stadttaube

  • Ringeltaube

  • Türkentaube

  • Rabenkrähe

  • Elster

  • Eichelhäher

🐦 Sing- & Kleinvögel
  • Amsel

  • Haussperling (Spatz)

  • Feldsperling

  • Kohlmeise

  • Blaumeise

  • Star

  • Rotkehlchen

  • Bachstelze

  • Mauersegler

  • Schwalben (Rauch- & Mehlschwalbe)

🦅 Weitere häufig stadtnah vorkommende Arten
  • Turmfalke

  • Sperber

  • Waldkauz

🦎 Reptilien & Amphibien (stadtnah)
  • Blindschleiche

  • Zauneidechse

  • Waldeidechse

  • Ringelnatter

  • Erdkröte

  • Grasfrosch

  • Teichmolch

Einsatztaugliche Übersicht – Freilebende Wildtiere (Landwild)

🦔 Igel

Typische Einsatzlagen:

  • Abmagerung, Verletzungen

  • Tiere in Schächten, Kellern oder Zäunen

  • Wintereinbruch / späte Jungtiere

Zuständigkeit:

  • 🐾 Igelhilfe / Wildtierstation

  • 🏛️ Naturschutzbehörde (bei Zweifelsfällen)

Einsatzregel:
✅ Sicherung & Transport erlaubt
⚠️ Beratung vor Aufnahme empfohlen

🦝 Waschbär (gebietsfremd / invasiv)

Typische Einsatzlagen:

  • Verletzungen

  • Tiere in Dachböden, Müllräumen, Gärten

  • Verkehrsunfälle

Zuständigkeit:

  • Jagdausübungsberechtigte

  • 🏛️ Untere Jagdbehörde

  • 🚓 Polizei bei Gefährdung

Einsatzregel:
❌ Kein eigenständiger Transport
✅ Maßnahmen nur auf explizite Anforderung

🦡 Steinmarder

Typische Einsatzlagen:

  • Tiere in Dachstühlen

  • Verletzungen

  • Jungtiere

Zuständigkeit:

  • Jagdausübungsberechtigte

  • 🏛️ Untere Jagdbehörde

Einsatzregel:
❌ Kein Transport ohne Freigabe
⚠️ Beratung & Absicherung

🐦 Stadttauben

Typische Einsatzlagen:

  • Verletzungen

  • Tiere in Netzen, Schnüren, Gebäuden

  • Flugunfähigkeit

Zuständigkeit:

  • 🐦 Taubenhilfe / Stadttaubenprojekte

  • 🏛️ Kommunen / Veterinäramt

Einsatzregel:
✅ Sicherung & Transport erlaubt

🦊 Fuchs (stadtnah)

Typische Einsatzlagen:

  • Verkehrsunfälle

  • Auffälliges Verhalten

  • Jungtiere

Zuständigkeit:

  • Jagdausübungsberechtigte

  • 🏛️ Jagd- oder Naturschutzbehörde

  • 🚓 Polizei bei Gefährdung

Einsatzregel:
❌ Kein Transport
✅ Nur auf behördliche oder jagdliche Anforderung

🐿️ Eichhörnchen

Typische Einsatzlagen:

  • Sturzverletzungen

  • verwaiste Jungtiere

  • Kollisionen

Zuständigkeit:

  • 🐾 Wildtierstation / Eichhörnchenhilfe

  • 🏛️ Naturschutzbehörde (bei Bedarf)

Einsatzregel:
✅ Sicherung & Transport erlaubt

🐀 Ratten & Mäuse

Typische Einsatzlagen:

  • Tiere in Gebäuden

  • Verletzungen

Zuständigkeit:

  • 🏛️ Kommunale Stellen / Schädlingsbekämpfung

  • ❌ Keine klassische Tierrettung

Einsatzregel:
❌ Kein Transport durch Wildtiernotruf

🦎 Reptilien (stadtnah)

Beispiele: Blindschleiche, Zauneidechse

Zuständigkeit:

  • 🏛️ Untere Naturschutzbehörde

  • 🐾 Reptilienkundige Fachstellen

Einsatzregel:
⚠️ Sicherung nur bei akuter Gefahr
❌ Kein Transport ohne Genehmigung

Transportregelung – Kulturfolger (stadtnahe Wildtiere)

Zur Wahrung der Rechtssicherheit und des Tierwohls werden Kulturfolger im Einsatz in transportfähige Tiere (grüner Bereich) und transportbeschränkte Tiere (roter Bereich) eingeteilt.


🟢 GRÜNER BEREICH

Transport durch Wildtiernotruf / Tierrettung erlaubt

Folgende Kulturfolger dürfen nach fachlicher Einschätzung gesichert und zu geeigneten Pflegestellen, Wildtierstationen oder Tierärzten transportiert werden:

🦔 Igel

  • Verletzte, kranke oder untergewichtige Tiere

  • Tiere in akuter Gefahr (z. B. Schächte, Baustellen)

Vorgehen:
Sicherung und Transport zu Igelhilfe oder Wildtierstation.


🐿️ Eichhörnchen

  • Sturzverletzungen

  • verwaiste Jungtiere

  • Verkehrsunfälle

Vorgehen:
Transport zu spezialisierter Wildtierstation oder Pflegestelle.


🐦 Stadttauben

  • Verletzungen

  • Flugunfähigkeit

  • Verfangungen in Netzen, Schnüren oder Gebäuden

Vorgehen:
Sicherung und Transport zu Taubenhilfe oder tierärztlicher Versorgung.


🐭 Kleinnager (stadtnah)

  • Mäuse, Schläfer, vergleichbare Arten (sofern fachlich betreut)

Vorgehen:
Transport nur zu fachkundigen Stellen.


🔴 ROTER BEREICH

Kein eigenständiger Transport – nur auf explizite Anforderung

Diese Tiere dürfen nicht eigenständig transportiert oder aufgenommen werden. Maßnahmen erfolgen ausschließlich nach ausdrücklicher Anforderung durch zuständige Stellen.


🦝 Waschbär (invasiv)

Zuständig:
Jagdausübungsberechtigte / Untere Jagdbehörde / Polizei

Regel:
❌ Kein Transport
✅ Nur bei expliziter Anforderung


🦡 Steinmarder

Zuständig:
Jagdausübungsberechtigte / Untere Jagdbehörde

Regel:
❌ Kein Transport ohne Freigabe
✅ Absichern, melden, warten


🦊 Fuchs (stadtnah)

Zuständig:
Jagdausübungsberechtigte / Jagd- oder Naturschutzbehörde

Regel:
❌ Kein Transport
✅ Maßnahmen nur auf behördliche Anweisung


⚠️ Weitere größere Kulturfolger

(z. B. Dachs, Marderhund, Nutria)

Regel:
❌ Kein Transport
✅ Nur nach ausdrücklicher behördlicher oder jagdlicher Anforderung


🧭 Grundsatz für alle Einsätze

Grün = sichern & transportieren
Rot = sichern, melden, warten

Eigenmächtige Transporte im roten Bereich sind unzulässig und zu unterlassen.

Freilebende Wildtiere (Landwild)
Wildvögel – Sing- & Kleinvögel