Wildvögel – Greifvögel & Eulen

Wildvögel – Greifvögel & Eulen

Greifvögel und Eulen gehören zu den beeindruckendsten, aber auch sensibelsten Wildvogelarten unserer heimischen Tierwelt. Es handelt sich um räuberisch lebende Vogelarten, die an der Spitze der Nahrungskette stehen und eine zentrale Rolle im ökologischen Gleichgewicht einnehmen. Viele dieser Arten sind streng geschützt und unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen.

Typische Vertreter

Zu den Greifvögeln und Eulen zählen unter anderem:

  • Bussard

  • Falkenarten (z. B. Turmfalke, Wanderfalke)

  • Adlerarten

  • Käuze und Eulen (z. B. Waldkauz, Schleiereule)

Diese Arten kommen sowohl in offenen Landschaften als auch in Wäldern, zunehmend aber auch in stadtnahen Bereichen vor.

Lebensweise und Besonderheiten

Greifvögel und Eulen sind hochspezialisierte Jäger. Greifvögel jagen überwiegend tagsüber, Eulen hingegen meist in der Dämmerung oder nachts. Ihre scharfen Krallen, kräftigen Schnäbel und ihr ausgeprägtes Seh- und Hörvermögen machen sie zu effektiven Beutegreifern.

Viele Arten nutzen hohe Bäume, Felswände, Gebäude oder Kirchtürme als Brut- und Ruheplätze. Störungen während der Brutzeit können schwerwiegende Folgen haben und zum Brutabbruch führen.

Häufige Notfälle und Einsatzlagen

Einsätze bei Greifvögeln und Eulen sind vergleichsweise selten, dafür aber besonders anspruchsvoll. Typische Einsatzgründe sind:

  • Kollisionen mit Fahrzeugen, Zäunen oder Fenstern

  • Stromschlag oder Kollision mit Leitungen

  • Schussverletzungen oder illegale Verfolgung

  • Jungvögel, die aus dem Horst gefallen sind

  • Vergiftungen oder starke Entkräftung

Aufgrund ihrer Wehrhaftigkeit besteht zudem erhöhte Verletzungsgefahr für Helfende.

Spezialwissen erforderlich

Der Umgang mit Greifvögeln und Eulen erfordert:

  • artenspezifisches Fachwissen

  • Erfahrung im sicheren Sichern und Fixieren

  • Kenntnisse über Stressvermeidung

  • geeignete Transport- und Sicherungsmittel

Fehlerhafte Sicherung oder unsachgemäßer Transport können zu schweren Verletzungen beim Tier oder beim Helfer führen.

Genehmigte Auffangstellen

Greifvögel und Eulen dürfen ausschließlich in genehmigte Auffang- oder Pflegestellen verbracht werden. Diese verfügen über:

  • behördliche Erlaubnisse

  • fachlich qualifiziertes Personal

  • geeignete Volieren und Auswilderungsmöglichkeiten

Private Haltung oder Versorgung ohne Genehmigung ist in der Regel nicht zulässig.

Rechtlicher Rahmen

Nahezu alle Greifvögel und Eulen stehen unter dem besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes sowie weiterer artenschutzrechtlicher Bestimmungen. Das bedeutet:

  • Aufnahme nur bei tatsächlicher Hilfsbedürftigkeit

  • Meldepflicht bei Behörden

  • Ziel ist immer die Auswilderung, nicht die dauerhafte Haltung

Bedeutung für den Tierschutz

Greifvögel und Eulen gelten als Indikatorarten für den Zustand der Umwelt. Ihr Schutz hat daher eine besondere Bedeutung. Neben akuter Hilfe im Notfall ist auch die konsequente Verfolgung von illegalen Handlungen ein wichtiger Bestandteil des Artenschutzes.

Fazit

Greifvögel und Eulen sind streng geschützte, hochspezialisierte Wildvögel, deren Versorgung und Rettung ausschließlich durch fachkundige Personen und genehmigte Stellen erfolgen darf. Umsichtiges Handeln, klare Zuständigkeiten und professionelles Vorgehen sind entscheidend, um diesen besonderen Vogelarten gerecht zu werden.

ÜBERSICHT

🦅 Bussarde & Weihen
  • Mäusebussard

  • Raufußbussard

  • Wespenbussard

  • Rohrweihe

  • Kornweihe

  • Wiesenweihe

  • Steppenweihe

🦅 Falken
  • Turmfalke

  • Wanderfalke

  • Baumfalke

  • Merlin

  • Rotfußfalke

  • Würgfalke (sehr selten)

🦅 Adler & große Greifvögel
  • Seeadler

  • Steinadler

  • Schreiadler

  • Schelladler (extrem selten)

🦅 Habichtartige
  • Habicht

  • Sperber

  • Zwergadler (selten)

🦅 Milane
  • Rotmilan

  • Schwarzmilan

🦉 Eulen & Käuze

🦉 Große Eulen

  • Uhu

  • Schleiereule

🦉 Käuze

  • Waldkauz

  • Steinkauz

  • Sperlingskauz

  • Raufußkauz

🦉 Weitere Eulenarten

  • Waldohreule

  • Sumpfohreule

  • Schneeeule (extremer Ausnahmegast)

  • Zwergohreule (sehr selten)

🟢🔴 Transport-Ampelliste

Wildvögel – Greifvögel & Eulen

Diese Ampelliste regelt eindeutig, wann ein Transport zulässig ist und wann nicht.


🔴 ROTER BEREICH

Kein eigenständiger Transport – Grundsatz

⚠️ Standardfall bei Greifvögeln & Eulen

Greifvögel und Eulen dürfen grundsätzlich nicht eigenständig transportiert werden.

🔴 Gilt für:

  • Bussarde

  • Falken

  • Adler

  • Milane

  • Habicht, Sperber

  • alle Eulen- und Kauzarten

🔴 Begründung:

  • streng geschützte Arten

  • hohes Verletzungsrisiko (Krallen & Schnabel)

  • spezielles Fachwissen erforderlich

  • Transport nur zu genehmigten Auffangstellen

🔴 Maßnahme:

❌ Kein Transport
❌ Kein Einfangen ohne Auftrag
✅ Absichern der Einsatzstelle
✅ Meldung an:

  • Untere Naturschutzbehörde

  • Jagdausübungsberechtigte

  • Polizei (bei Gefahr / Verkehr)


🟢 GRÜNER BEREICH

Transport NUR auf explizite Anforderung

Ein Transport ist ausschließlich erlaubt, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

🟢 Voraussetzungen:

  • ausdrückliche Anforderung durch Behörde, Polizei oder
    genehmigte Greifvogelstation

  • Ziel ist namentlich bekannte, genehmigte Auffangstelle

  • Einsatzkräfte sind eingewiesen und verfügen über:

    • Schutzkleidung

    • geeignete Transportbox

    • Erfahrung im Umgang mit Greifvögeln


🟢 Typische Ausnahmefälle:

  • bestätigte schwere Verletzung

  • Tier ist nicht mehr flugfähig

  • akute Lebensgefahr (z. B. Straße, Bahntrasse)

  • unmittelbare Gefahr für Menschen


🟢 Maßnahme:

✅ Sichern nur nach Freigabe
✅ Stressarm fixieren
✅ Direkter Transport zur genehmigten Stelle
❌ Kein Zwischenstopp
❌ Keine private Unterbringung


🧭 Einsatz-Merksatz

Greifvogel = Rot.
Grün nur, wenn ausdrücklich angeordnet.


⚠️ Wichtige Einsatzhinweise

  • Unsachgemäße Hilfe kann tödlich für das Tier enden

  • Eigentransporte ohne Freigabe können strafbar sein

  • Ziel ist immer fachgerechte Versorgung & Auswilderung

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