Freilebende Wildtiere (Landwild)

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Freilebende Wildtiere (Landwild)

Freilebende Wildtiere, auch als Landwild bezeichnet, sind Tierarten, die unabhängig vom Menschen in ihrer natürlichen Umgebung leben. Ihr Lebensraum erstreckt sich über Wälder, Felder, Wiesen und offene Landschaften sowie zunehmend auch über Übergangsbereiche zu menschlichen Siedlungen. Diese Tiere sind an ein eigenständiges Leben angepasst und sichern ihre Nahrung, ihren Schutz und ihre Fortpflanzung ohne direkte menschliche Versorgung.

Typische Vertreter

Zu den freilebenden Wildtieren zählen unter anderem:

  • Rehe

  • Wildschweine

  • Füchse

  • Dachse

Diese Arten sind fester Bestandteil unserer heimischen Ökosysteme und übernehmen wichtige Funktionen, etwa bei der Regulierung von Populationen, der Verbreitung von Samen oder der Aufrechterhaltung des natürlichen Gleichgewichts.

Lebensweise und Verhalten

Freilebende Wildtiere sind in der Regel scheu und meiden den direkten Kontakt zum Menschen. Viele Arten sind dämmerungs- oder nachtaktiv, um Störungen zu vermeiden. Durch zunehmende Bebauung, Straßenverkehr, intensive Landwirtschaft und Freizeitnutzung geraten ihre Lebensräume jedoch immer stärker unter Druck. Dadurch kommt es häufiger zu Konfliktsituationen, etwa durch Wildunfälle, verletzte Tiere, verlassene Jungtiere oder das Eindringen von Wild in Siedlungsbereiche.

Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen

Für freilebende Wildtiere gelten in Deutschland besondere jagd- und naturschutzrechtliche Regelungen. In vielen Fällen liegt die Zuständigkeit bei den Jagdausübungsberechtigten (z. B. Revierinhabern) oder bei zuständigen Behörden wie Unteren Jagd- oder Naturschutzbehörden. Diese sind verantwortlich für:

  • den Umgang mit verletztem oder krankem Landwild

  • Maßnahmen bei Wildunfällen

  • Entscheidungen über Sicherung, Versorgung oder notwendige Eingriffe

Gleichzeitig steht auch freilebendes Wild unter dem Schutz des Tierschutzgesetzes, das unnötiges Leiden verbietet und einen sachgerechten Umgang vorschreibt.

Wichtig für die Bevölkerung

Nicht jedes scheinbar hilflose Wildtier benötigt tatsächlich menschliche Hilfe. Besonders bei Jungtieren ist Vorsicht geboten, da die Elterntiere häufig in der Nähe sind. Unüberlegte Eingriffe können mehr Schaden als Nutzen verursachen. Daher ist es wichtig, Beobachtungen zunächst fachlich einschätzen zu lassen und zuständige Stellen zu informieren.

Zusammenfassung

Freilebende Wildtiere sind selbstständig lebende Tiere unserer Kulturlandschaft, deren Schutz, Beachtung und fachgerechte Behandlung von großer Bedeutung sind. Ein respektvoller Umgang, das Einhalten rechtlicher Zuständigkeiten und eine sachkundige Einschätzung von Notlagen tragen dazu bei, Wildtiere zu schützen und gleichzeitig Mensch und Natur in Einklang zu halten.

ÜBERSICHT

🦌 Schalenwild (Huftiere)
  • Reh

  • Rothirsch

  • Damhirsch

  • Sikahirsch

  • Mufflon

  • Wildschwein

🦊 Raubwild (Beutegreifer)
  • Fuchs

  • Wolf

  • Luchs

  • Goldschakal

🦡 Marderartige & Kleinraubtiere
  • Dachs

  • Steinmarder

  • Baummarder

  • Iltis

  • Hermelin

  • Mauswiesel

  • Fischotter

🐰 Hasenartige
  • Feldhase

  • Wildkaninchen

🐭 Nagetiere (freilebend)
  • Eichhörnchen

  • Siebenschläfer

  • Gartenschläfer

  • Haselmaus

  • Feldmaus

  • Rötelmaus

  • Bisam

  • Nutria (gebietsfremd / invasiv, aber Land- & Gewässerrandwild)

🦔 Insektenfresser
  • Igel

  • Maulwurf

  • Spitzmaus (verschiedene Arten)

🦎 Reptilien (Landreptilien)
  • Blindschleiche

  • Zauneidechse

  • Waldeidechse

  • Schlingnatter

  • Ringelnatter

  • Kreuzotter

🐸 Amphibien (landlebende Phasen)
  • Erdkröte

  • Grasfrosch

  • Springfrosch

  • Teichmolch

  • Bergmolch

  • Kammmolch

  • Feuersalamander

Einsatztaugliche Übersicht – Freilebende Wildtiere (Landwild)

🦌 Schalenwild (Huftiere)

Beispiele: Reh, Wildschwein, Rot-/Dam-/Sikahirsch, Mufflon

Typische Einsatzlagen:

  • Wildunfall

  • Schwer verletztes Tier

  • Tier liegt apathisch im Gelände

Zuständigkeit:

  • Jagdausübungsberechtigte (Revierinhaber)

  • 🏛️ Untere Jagdbehörde (bei Nichterreichbarkeit / Sonderfällen)

  • 🚓 Polizei (Absicherung, Meldung)

Hinweis:
Kein Transport durch Privatpersonen. Kein Aufnehmen oder Versorgen ohne jagdliche Entscheidung.

🦊 Raubwild (größere Arten)

Beispiele: Fuchs, Wolf, Luchs, Goldschakal

Typische Einsatzlagen:

  • Verkehrsunfall

  • Verletztes Tier nahe Siedlungen

  • Auffälliges Verhalten (z. B. Desorientierung)

Zuständigkeit:

  • Jagdausübungsberechtigte

  • 🏛️ Untere Jagd- oder Naturschutzbehörde

  • 🚓 Polizei bei Gefährdungslage

Besonderheit:
Streng geschützte Arten (z. B. Wolf, Luchs) → keine Eigenmaßnahmen, immer Behörde einbinden.

🦡 Marderartige & Kleinraubwild

Beispiele: Dachs, Steinmarder, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel

Typische Einsatzlagen:

  • Verletzungen

  • Jungtiere

  • Tiere in Gebäuden oder Schächten

Zuständigkeit:

  • Jagdausübungsberechtigte

  • 🏛️ Untere Jagdbehörde

  • 🐾 Wildtierhilfe / Wildtierstation (nur nach Freigabe)

Hinweis:
Nicht jedes Jungtier ist hilfsbedürftig – Beratung vor Eingriff!

🐰 Hasenartige

Beispiele: Feldhase, Wildkaninchen

Typische Einsatzlagen:

  • Jungtier „allein gefunden“

  • Verletzung durch Mäharbeiten oder Verkehr

Zuständigkeit:

  • Jagdausübungsberechtigte

  • 🏛️ Untere Jagdbehörde

  • 🐾 Wildtierstation (bei bestätigter Hilfsbedürftigkeit)

Achtung:
Jungtiere werden häufig fälschlich aufgenommen → Erst prüfen lassen!

🐭 Nagetiere (freilebend)

Beispiele: Eichhörnchen, Siebenschläfer, Haselmaus, Feld- & Rötelmaus, Bisam

Typische Einsatzlagen:

  • Sturzverletzungen

  • Nestzerstörung

  • Jungtiere

Zuständigkeit:

  • 🐾 Wildtierstationen / Pflegestellen

  • 🏛️ Naturschutzbehörde (bei geschützten Arten)

  • ❌ Jagd nur teilweise relevant

🦔 Insektenfresser

Beispiele: Igel, Maulwurf, Spitzmaus

Typische Einsatzlagen:

  • Abmagerung

  • Verletzungen

  • Winterprobleme

Zuständigkeit:

  • 🐾 Wildtierhilfe / Igelstation

  • 🏛️ Naturschutzbehörde (bei geschützten Arten)

Hinweis:
Igel sind keine Jagdtiere, sondern Naturschutzfälle.

🦎 Reptilien (Landreptilien)

Beispiele: Blindschleiche, Zaun- & Waldeidechse, Ringelnatter, Kreuzotter

Typische Einsatzlagen:

  • Verletzung

  • Baustellenfunde

  • Gefahr durch Menschen

Zuständigkeit:

  • 🏛️ Untere Naturschutzbehörde

  • 🐾 Reptilienkundige Fachstellen

Wichtig:
Alle heimischen Reptilien sind streng geschützt – Handling nur mit Genehmigung!

Transportregelung – Freilebende Wildtiere (Landwild)

Zur Sicherstellung eines rechtssicheren und tierschutzkonformen Handelns werden freilebende Wildtiere in Transportfreigaben (grün) und Transporteinschränkungen (rot) unterteilt.

🟢 GRÜNER BEREICH

Transport durch Tierrettung / Wildtiernotruf erlaubt

Diese Tiere dürfen nach fachlicher Einschätzung gesichert und zu geeigneten Pflegestellen, Wildtierstationen oder Tierärzten transportiert werden:

🐭 Nagetiere

  • Eichhörnchen

  • Siebenschläfer

  • Gartenschläfer

  • Haselmaus

  • Feldmaus

  • Rötelmaus

  • Bisam

Zuständigkeit / Vorgehen:

  • Transport zu Wildtierstation oder Pflegestelle

  • Bei geschützten Arten Information der Naturschutzbehörde


🦔 Insektenfresser

  • Igel

  • Spitzmäuse

Zuständigkeit / Vorgehen:

  • Transport zu Igel- oder Wildtierstation

  • Keine jagdliche Zuständigkeit


🦎 Reptilien (nur Sicherung & Übergabe)

  • Blindschleiche

  • Zaun- & Waldeidechse

Zuständigkeit / Vorgehen:

  • Sicherung bei akuter Gefahr

  • Übergabe an fachkundige Stellen

  • Naturschutzrecht beachten


🐰 Hasenartige (Ausnahmefälle)

  • Feldhase

  • Wildkaninchen

Nur wenn:

  • sichtbar verletzt

  • durch Fachstelle als hilfsbedürftig eingestuft


🔴 ROTER BEREICH

Kein Transport – nur auf explizite Anforderung

Diese Tiere dürfen nicht eigenständig transportiert werden. Maßnahmen erfolgen ausschließlich nach Anweisung der zuständigen Stellen.


🦌 Schalenwild (Huftiere)

  • Reh

  • Wildschwein

  • Rot-, Dam-, Sikahirsch

  • Mufflon

Zuständigkeit:

  • Jagdausübungsberechtigte

  • Untere Jagdbehörde

  • Polizei (Absicherung)

Regel:
❌ Kein Transport
❌ Keine Aufnahme
✅ Absichern, melden, warten


🦊 Raubwild (größere Arten)

  • Fuchs

  • Wolf

  • Luchs

  • Goldschakal

Zuständigkeit:

  • Jagdausübungsberechtigte

  • Jagd- / Naturschutzbehörde

Regel:
❌ Kein Transport
✅ Nur bei expliziter Anforderung (Behörde / Jagd)


🦡 Marderartige & Kleinraubwild

  • Dachs

  • Steinmarder

  • Baummarder

  • Iltis

  • Hermelin

  • Mauswiesel

Regel:
❌ Kein Transport ohne Freigabe
✅ Rücksprache Pflicht


⚠️ Gebietsfremde / invasive Arten

  • Waschbär

  • Marderhund

  • Nutria

Regel:
❌ Kein Transport
❌ Keine Weitergabe
✅ Zuständige Behörde informieren


🧭 Einsatz-Grundsatz

Grün = transportieren nach Prüfung
Rot = sichern, melden, warten

Eigenständige Transporte im roten Bereich stellen ein rechtliches Risiko dar und sind zu unterlassen.

Kulturfolger (stadtnahe Wildtiere)